Unterscheidbarkeit
Laut Sortenschutzgesetz ist eine Sorte unterscheidbar, wenn sie sich in der Ausprägung wenigstens eines maßgebenden Merkmals von jeder anderen am Antragstag allgemein bekannten Sorte deutlich unterscheiden lässt.
Du studierst was mit Pflanzen und willst wissen, welche Karriereoptionen die Pflanzenzüchtung Dir bietet? Dann schau am 12.11.2025 bei Meet & Breed vorbei und lass Dich von Menschen inspirieren, die ihren Traumjob in der Pflanzenzüchtung bereits gefunden haben.
Hier geht's zur Anmeldung
Laut Sortenschutzgesetz ist eine Sorte unterscheidbar, wenn sie sich in der Ausprägung wenigstens eines maßgebenden Merkmals von jeder anderen am Antragstag allgemein bekannten Sorte deutlich unterscheiden lässt.